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Datenschutz-Entscheidung des EuGH: US-Marketing-Tools wieder rechtssicher einsetzbar

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Transatlantischer Datenverkehr ist jetzt rechtssicher! So nutzen KMU das EuGH-Urteil für effektives Online-Marketing mit US-Tools.

Gerichtsurteil-Hammer vor data Privacy

Nach Jahren voller Unsicherheit hat der Europäische Gerichtshof nun bestätigt: Der neue Rahmen zur Datenübermittlung zwischen EU und USA ist gültig. Dies bedeutet weniger Abmahnrisiko und klare Spielregeln, die vor allem kleinen und mittleren Unternehmen das digitale Marketing erleichtern. Lesen Sie weiter, um zu verstehen, was Sie jetzt konkret tun können, wo trotzdem Vorsicht geboten ist und wie Sie sich Wettbewerbsvorteile sichern.

Worum geht es?

Das aktuelle EuGH-Urteil (T-553/23) hat für das Online-Marketing zentrale Auswirkungen: Es schafft vorerst Rechtssicherheit für den Einsatz US-basierter Marketing- und Analyse-Dienste, da der EU-US-Datenschutzrahmen als angemessen anerkannt wurde und Übermittlungen personenbezogener Daten an zertifizierte US-Anbieter (z.B. Google Analytics, Meta, Salesforce) wieder ohne zusätzliche Garantien möglich sind.

Hintergrund: Datenschutz zwischen EU und USA

Das Verhältnis zwischen europäischem Datenschutz und US-Diensten ist geprägt durch die Urteile Schrems I und II. Nach Schrems II durften personenbezogene Daten kaum noch in die USA übertragen werden – das „Privacy Shield“ war passé. Das neue Data Privacy Framework (DPF) verpflichtet US-Anbieter nun, sich zu den europäischen Standards zu bekennen und bietet EU-Bürgern neue Rechtsbehelfe. Kurz erklärt: Ein Angemessenheitsbeschluss bescheinigt einem Drittland (hier: USA) ein entsprechendes Datenschutzniveau – Voraussetzung für den legalen Einsatz US-basierter Tools.

Fakten zum Data Privacy Framework

  • Das DPF ist ein Abkommen zwischen der EU und den USA, das seit Sommer 2023 gilt.
  • US-Unternehmen müssen ein Selbstzertifizierungsverfahren durchlaufen.
  • Die Liste zertifizierter Anbieter wird öffentlich geführt (Participant Search).

Ziel: Einfacher und rechtssicherer Datentransfer für Unternehmen in Europa.

Praktische Folgen für das Online-Marketing

Tracking und Analytics: Was ist jetzt erlaubt?

Tools wie Google Analytics, Meta Ads und andere US-Dienste können wieder datenschutzkonform genutzt werden – vorausgesetzt, der Anbieter ist zertifiziert. Die Datenschutzbehörden dürfen keine Bußgelder für Transfers an zertifizierte Unternehmen verhängen.

Tipp: Prüfen Sie vor dem Einsatz regelmäßig, ob Ihr Tool auf der DPF-Liste steht https://www.dataprivacyframework.gov/s/participant-search und ergänzen Sie Ihre Datenschutzerklärung um den Passus zur Teilnahme am Data Privacy Framework.

Leadgenerierung und CRM

Cloudbasierte Tools wie Salesforce, HubSpot oder Mailchimp können wieder ohne zusätzliche Garantien eingesetzt werden. Wichtig ist nur, dass der Anbieter zertifiziert ist und Sie dies in Ihrer Datenschutzerklärung dokumentieren.

Werbeanzeigen und Remarketing

Auch personenbezogene Daten für personalisierte Werbung und Remarketing dürfen wieder in die USA übertragen werden, sofern der Anbieter DPF-zertifiziert ist. Dies vereinfacht die Umsetzung von Kampagnen und spart Ressourcen in der Abstimmung mit der Rechtsabteilung.

Diese Schritte müssen Sie jetzt beachten

  1. Anbieter-Liste prüfen: Nutzen Sie Marketing und CRM-Tools nur, wenn sie auf der offiziellen DPF-Teilnehmerliste stehen.
  2. Datenschutzerklärung aktualisieren: Ergänzen Sie einen Hinweis auf die Datentransfers im Rahmen des Data Privacy Framework.
  3. Übergangsrisiko beachten: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision beim EuGH ist möglich. Technische und rechtliche Anpassungen könnten bei einer erneuten Änderung notwendig werden.

Die DSGVO bleibt maßgeblich - DPF ergänzt die Compliance, ersetzt sie aber nicht!

Fazit: Datenschutzkonformes Online-Marketing möglich – mit Restrisiko im Blick

Das EuGH-Urteil („T-553/23“) sorgt vorerst für Klarheit: US-basierte Tools sind wieder rechtssicher einsetzbar, Datenschutz bleibt praktikabel. Nutzen Sie diese Phase als Chance, Ihre Prozesse und Anbieter zu prüfen und sich für zukünftige regulatorische Änderungen resilient aufzustellen.

Bei Fragen kommen Sie gerne auf unsere Experten zu!

Über die Autorin

Johanna ist Online Marketing Managerin bei krick.com. Mit mehr als zehn Jahren Expertise im digitalen Marketing und einem Studium der Betriebswirtschaft bringt sie umfassendes Fachwissen in ihre Position ein.

Johanna Baumgart,
Online Marketing Managerin

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