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BVDW: Bedeutung mobiler Endgeräte als Werbeträger nimmt deutlich zu

(31.08.2010)

Die Bedeutung mobiler Endgeräte als Werbeträger nimmt deutlich zu. Dies geht aus der Befragung „Trend im Prozent – Erfolgspotenzial mobiler Apps“ des Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. hervor.

So sehen 95 Prozent der Befragten in den nächsten zwei Jahren generell eine höhere Relevanz mobiler Devices für die Werbewirtschaft, beziehungsweise rund 90 Prozent speziell im Bereich der Tablet-PCs. Dabei gelten kostenlose Angebote mit Werbefinanzierung als das vielversprechendste Refinanzierungs-Modell mobiler Apps und derer Inhalte – davon gehen mehr als zwei Drittel der Teilnehmer aus. Die Chancen für eine Refinanzierung per Abo-Modell sehen die Befragten dagegen deutlich niedriger, wobei jedoch klar zwischen Smartphone- und Tablet-PC Apps differenziert wird: Hier liegt die Einschätzung mit 40 Prozent im Bereich der Tablet-PCs doppelt so hoch, im Vergleich zu den Smartphones mit 20 Prozent. Der BVDW befragte gut eine Woche lang schwerpunktmäßig Beschäftigte aus Unternehmen der digitalen Wirtschaft. Insgesamt sind rund 100 Fragebögen in die Auswertung eingeflossen.

Werbefinanzierung setzt sich durch

„Seit Jahren stellt die Werbefinanzierung qualitativ hochwertige Inhalte auf Websites wie Nachrichtenportalen und Videoplattformen sicher. Dieses Finanzierungsmodell wird sich auch bei Apps durchsetzen, da es für den Nutzer kostenlos ist und seinen Gewohnheiten entspricht“, sagt Paul Mudter (IP Deutschland), Vorsitzender des Online-Vermarkterkreis (OVK) im BVDW.

Abo-Modelle nur in Ausnahmefällen

„Werbefinanzierte und kostenpflichtige Angebote können sich gerade im mobilen Bereich ergänzen, denn die grundsätzliche Bereitschaft zur Bezahlung von Angeboten und Services ist vorhanden. Allerdings benötigen kostenpflichtige Inhalte, die über Kanäle wie mobile oder Tablet-PCs bereitgestellt und distribuiert werden, einen wirklichen Mehrwert in Form von Einzigartigkeit oder Exklusivität. Für Inhalte, die im stationären oder mobilen Internet kostenfrei erhältlich sind, wird die Werbefinanzierung der vielversprechendere Ansatz sein“, ergänzt Thomas Mendrina (Axel Springer Media Impact), Leiter des Mobile Advertising Circle (MAC) im BVDW.

Mobile Apps auf dem Vormarsch

Den Ergebnissen der BVDW Trend in Prozent-Befragung zufolge wird die Nachfrage nach mobilen Apps durch Kunden beziehungsweise Unternehmen in den nächsten zwei Jahren entsprechend deutlich zunehmen. Im Bereich der Smartphones sehen dies insgesamt 93 Prozent der Befragten. Bei den Tablet-PCs sind es insgesamt 86 Prozent.

Nachrichten und Informationen bevorzugt

Als vielversprechendster Inhalt für Tablet-PCs sehen 79 Prozent Apps mit Nachrichten- und Informationsbezug. Dicht dahinter folgen mit 77 Prozent Apps mit Spiel- und Unterhaltungsschwerpunkt. Dahinter rangieren TV- und Film-Apps.

 

Beteiligung der Wirtschaftszweige an der Umfrage

Folgende Wirtschaftszweige der digitalen Branche haben sich an der BVDW-Umfrage „Trend in Prozent – Erfolgspotenzial mobiler Apps“ beteiligt: 33 Prozent Agenturen mit Schwerpunkt Online-Werbung, 21 Prozent Internet-Dienstleister, 12 Prozent Online- und Mobile-Vermarkter, zehn Prozent Portalbetreiber, Verleger beziehungsweise Publisher, fünf Prozent Online-Händler sowie 19 Prozent aus sonstigen Bereichen.

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Internet per Handy erobert den Massenmarkt

(23.08.2010)

Die Internetnutzung mit dem Handy ist in der breiten Bevölkerung angekommen. Aktuell nutzen 10 Millionen Menschen in Deutschland regelmäßig Internetfunktionen mit ihrem Mobiltelefon. Das entspricht 17 Prozent aller Handy-Besitzer. Rund 8 Millionen rufen Webseiten auf (13 Prozent der Handy-Besitzer), 4 Millionen schreiben E-Mails (7 Prozent) und ebenfalls 4 Millionen nutzen so genannte Apps (7 Prozent).

Das hat eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag des Hightech-Verbands BITKOM ergeben. Bei der Befragung unter 1.000 Personen ab 14 Jahren waren Mehrfachnennungen möglich. „Die mobile Internetnutzung hat den Durchbruch im Massenmarkt geschafft“, sagte BITKOM-Präsidiumsmitglied René Schuster. Den entscheidenden Schub habe die steigende Verbreitung von Smartphones gebracht. Die Geräte funktionieren wie ein Computer und verfügen über einen größeren, in der Regel berührungsempfindlichen Bildschirm, der den Internetzugriff erleichtert. Nach BITKOM-Prognosen werden im laufenden Jahr rund 8 Millionen Smartphones in Deutschland verkauft. Das entspricht einem Drittel des gesamten Handy-Absatzes im Jahr 2010.

Besonders beliebt ist das mobile Internet bei den Jüngeren. Ein Viertel der 14- bis 29-jährigen Handy-Besitzer nutzt mobile Internetfunktionen: 24 Prozent der Jüngeren rufen Webseiten auf, 14 Prozent schreiben E-Mails und 13 Prozent nutzen Apps (kurz für application). Die Anwendungen der Apps sind nahezu unerschöpflich und reichen von Navigation über Nachrichten und Wetter bis zu Fahrplan- und Übersetzungsdiensten. Derzeit existieren nach BITKOM-Schätzung weltweit rund 400.000 Apps für die unterschiedlichsten Zwecke. „Die Nutzer können die gewünschten Apps aus einem virtuellen Marktplatz direkt auf das eigene Smartphone laden“, sagte Schuster. Betrieben werden die Marktplätze von den Smartphone-Herstellern. Der weitaus größte Teil der mobilen Anwendungen steht den Nutzern dabei kostenlos zur Verfügung.

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Verbraucher informieren sich vor dem Kauf im Internet

(04.08.2010)

Beim Einkauf wachsen Online-Shopping und stationärer Handel immer stärker zusammen. Vor einem Kauf in einem Geschäft informieren sich 79 Prozent der Internetnutzer häufig oder gelegentlich im Internet über Produkte und Preise. Umgekehrt informieren sich 68 Prozent der Internetnutzer regelmäßig zunächst im Geschäft, kaufen dann aber im Internet.

Das hat eine repräsentative Umfrage unter 1.000 Personen ab 14 Jahre im Auftrag des Hightech-Verbands BITKOM ergeben. „Das Internet ist die wichtigste Informationsquelle bei Kaufentscheidungen geworden“, sagte BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer. Die größte Bedeutung haben dabei laut Umfrage die Webseiten der Händler und Hersteller. Dort informiert sich fast die Hälfte (47 Prozent) der Internetnutzer über Produkteigenschaften und Preise. Mit je 41 Prozent folgen gleichauf Preisvergleichsportale und Testberichte in Online-Medien. Als weitere Online-Entscheidungshilfen dienen Verbraucherportale, die von 17 Prozent der Befragten genutzt werden sowie Foren und Blogs mit 9 Prozent. Bei der Umfrage waren Mehrfachnennungen möglich.

„Eine große Rolle bei der Kaufentscheidung spielen inzwischen die Erfahrungen anderer Kunden“, sagte Scheer. Jeder zweite (48 Prozent) Internetnutzer liest vor einem Kauf die Bewertungen anderer Kunden. Jeder Dritte (31 Prozent) gibt an, dass die Meinung anderer Verbraucher seine Kaufentscheidung direkt beeinflusst. Immerhin ein Fünftel der Internetnutzer wird selbst aktiv und veröffentlicht Bewertungen zu Produkten oder Dienstleistungen. Scheer: „Die Konsumenten können sich im Web vor einem Kauf ein umfassendes Bild über Produkte, Preise und die Erfahrungen anderer Kunden machen.“

Weit verbreitet ist laut Umfrage aber auch der umgekehrte Weg. 68 Prozent aller Internetnutzer informieren sich regelmäßig in einem Laden über Produkte, kaufen dann aber online. „Viele Verbraucher schätzen die persönliche Beratung oder wollen die Produkte vor der Anschaffung zunächst sehen und ausprobieren. Der Kauf erfolgt zum Leidwesen des stationären Fachhandels in vielen Fällen aber online“, sagte Scheer. Ein Grund dafür sei die Annahme, dass im Internet alles billiger ist. „Online-Shopping ist nicht grundsätzlich günstiger als der stationäre Einzelhandel“, betonte Scheer. Der BITKOM empfiehlt den Verbrauchern, die Preise sorgfältig zu vergleichen. Zudem sollten sie bei der Kaufentscheidung neben dem Preis und einer guten Beratung die Kriterien Versandkosten, Lieferzeit sowie Installations- und Reparaturservice berücksichtigen.

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Boom der Nachrichtenportale setzt sich fort

(27.07.2010)

Nachrichtenportale im Internet setzen ihren Höhenflug fort. Fast vier Milliarden Besuche – so genannte Visits – verzeichneten die zwanzig beliebtesten deutschen Online-Nachrichtenportale im ersten Halbjahr 2010. Das sind rund 900 Millionen oder 29 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.

„Offenbar ist die Grenze für Nachrichtenportale im Internet nach oben weiterhin offen“, sagte BITKOM-Vizepräsident Achim Berg. „Zuverlässige Informationen sind ein begehrtes Gut im World Wide Web.“ Nachrichtenportale gehören dem Marktforschungsinstituts Thomson Media Control zufolge zu den lukrativsten Werbeträgern im Internet. Im ersten Halbjahr 2010 haben sie in Deutschland 214 Millionen Euro umgesetzt.

Insgesamt sind elf Webausgaben von Tages- und Wochenzeitungen in den Top20 vertreten. Sie kommen zusammen auf rund 2,57 Milliarden Visits, was einem durchschnittlichen Wachstum von 23 Prozent entspricht. Bild.de schiebt sich mit 826 Millionen Besuchen vor Spiegel Online mit 766 Millionen Besuchen auf Platz 1. Bild.de verbessert sich damit um 52 Prozent, Spiegel Online um 2,6 Prozent. Auf Platz 3 der Top 20 landet wie im Vorjahr Chip Online mit 296 Millionen Visits, was einer Steigerung von 22 Prozent entspricht. Den stärksten Zuwachs konnte n24-Online mit 545 Prozent verbuchen. Den größten Rückgang mit 23 Prozent musste dagegen PC-Welt.de hinnehmen und landet bei rund 68 Millionen Visits. Das Computerportal kommt nunmehr auf 127 Millionen Besuche.

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Verhaltenshinweise zum Urheberrecht im Web

(23.07.2010)

Wer Bilder oder Lieder, Videos oder auch Texte in seine Homepage integriert, sollte auf Urheberrechte achten – insofern er das Material nicht selbst erstellt hat. Auch dürfen Fotos von Bekannten nicht ohne deren Einverständnis veröffentlicht werden. Vorsicht ist zudem angebracht bei zweifelhaften Quellen für Songs und bei Tauschbörsen. „Das Urheberrecht gilt auch im Internet“, sagt Volker Smid, Präsidiumsmitglied des Hightech-Verbandes BITKOM. „Mit einigen Grundregeln lassen sich die gröbsten Fehler und vor allem Rechtsverstöße vermeiden.“ Hier die wichtigsten Tipps des BITKOM.

1. Musik für die Homepage

So schön es sein kann, das eigene Lieblingslied auf der Homepage zu spielen oder eine Foto-Galerie mit Musik zu untermalen – Vorsicht ist angebracht! Auch durch den Kauf einer CD oder einer Musikdatei erhält man nicht das Recht, diese Musik ins Netz zu stellen. Wer darauf nicht verzichten will, muss in der Regel die Rechte erwerben, etwa bei der GEMA und der Plattenfirma oder dem Künstler. Das gilt auch für Podcasts, also selbst produzierte Audio-Clips, und für Videosequenzen, in denen Fremdmaterial eingesetzt wird.

2. Bilder und Texte

Auch Bilder dürfen nicht einfach übernommen werden – selbst wenn sie schnell von einer Webseite kopiert und auf der eigenen eingefügt werden können. Deshalb sollten zum Beispiel bei Online-Auktionen keine offiziellen Produktbilder verwendet, sondern die Waren selbst fotografiert werden. Wer Bewerbungsfotos ins Netz stellen will, sollte die Online-Nutzungsrechte mit seinem Fotostudio klären, denn der Kunde erwirbt mit den Abzügen nicht automatisch alle Rechte am Bild. Aufgepasst auch bei digitalen Landkarten-Ausschnitten: Wer den Weg zu einer Party zeigen will, sollte lieber eine eigene Skizze machen, denn die Kartenverlage haben geschützte Rechte an ihren Produkten – und setzen diese nicht selten auch gegenüber Privatverbrauchern mit anwaltlicher Unterstützung durch. Auch fremde Texte sind in aller Regel urheberrechtlich geschützt. Man sollte deshalb selbst formulieren und – abgesehen von kurzen Zitaten mit Quellenangabe – nicht abschreiben.

3. Fotos von Freunden und Bekannten

Immer mehr Internet-Nutzer sind Mitglieder in Internet-Gemeinschaften (Communitys) und zeigen dort Fotos von sich und ihren Freunden. Bilder aus fremden Community-Profilen dürfen nicht ungefragt kopiert und auf anderen Webseiten veröffentlicht werden. Auch selbst fotografierte Bilder, auf denen Bekannte zu sehen sind, dürfen nur mit deren Einverständnis ins Netz gestellt werden: Jeder hat ein „Recht am eigenen Bild“ und darf bestimmen, ob und in welchem Zusammenhang Fotos von ihm online gezeigt werden.

4. Illegale Downloads

Offensichtlich rechtswidrige Angebote im Internet dürfen nicht heruntergeladen werden. Vorsicht also bei kostenlosen Film- und Song-Angeboten aus zweifelhaften Quellen. Bei legalen Anbietern im Netz sind Downloads meist kostenpflichtig. Stehen Lieder gratis zur Verfügung, sollten Nutzer genau hinschauen – vor allem, wenn die gleichen Stücke anderswo Geld kosten. Manchmal werden aber Gratis-Songs zu Werbezwecken angeboten – dann ist der Download unbedenklich. Legal ist auch, Musik von Internet-Radios mitzuschneiden und auf dem PC zu speichern.

5. Tauschbörsen

Um Tauschbörsen für Musik und Filme zu nutzen, muss man in der Regel Teile der eigenen Festplatte für andere Nutzer zugänglich machen. Damit werden jedoch urheberrechtlich geschützte Werke öffentlich zugänglich gemacht – und das ist illegal. Die Inhaber von Urheberrechten können von Internet-Providern verlangen, Adressen mutmaßlicher Raubkopierer herauszugeben. Dazu brauchen sie eine richterliche Anordnung, die meist auch erteilt wird.

6. Abmahnungen

Wenn Internet-Nutzer die Rechte anderer verletzen, versenden Anwälte im Namen der Rechteinhaber oft Abmahnungen und Unterlassungserklärungen. Tipp: Auf jeden Fall reagieren – sonst kann der Abmahner bei Gericht per Einstweiliger Verfügung vorläufigen Rechtsschutz beantragen. Dann wird die Auseinandersetzung teurer. Wer eine Abmahnung erhält, sollte möglichst einen Anwalt einschalten. Schließlich können die Forderungen zu hoch oder gar unbegründet sein. Befindet sich der Abmahner aber im Recht, ist nach anwaltlichem Rat die Erklärung zu unterschreiben und zu zahlen.

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