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Blog-Archiv

Hightech Update: Neu im Jahr 2010

(28.12.2009)

BITKOM: Die wichtigsten Neuerungen in den Bereichen IT, Telekommunikation und neue Medien im Überblick.

Telekommunikation

Neue Transparenz- und Schutzvorschriften beim Datenroaming: Ab März 2010 müssen Mobilfunkanbieter ihren Kunden anbieten, Roaming-Datenverbindungen im europäischen Ausland ab einem bestimmten monatlichen Betrag zu unterbrechen. Damit sollen allzu hohe Rechnungen vermieden werden. Es sind verschiedene Obergrenzen möglich, wobei auf jeden Fall ein Limit in Höhe von 50 Euro plus Mehrwertsteuer im Angebot sein muss. Ab Juli 2010 gilt diese Grenze automatisch für alle Kunden, die sich nicht für einen bestimmten Wert entschieden haben.

Preissenkungen bei Handy-Gesprächen in der EU: Im Sommer 2010 tritt die nächste Preissenkungsrunde bei Handy-Gesprächen im europäischen Ausland in Kraft. Grundlage ist die Roaming-Verordnung der EU-Kommission. Die Tarife sinken von maximal 43 Cent auf 39 Cent pro Minute für abgehende und von 19 Cent auf 15 Cent pro Minute für eingehende Anrufe (plus Mehrwertsteuer). Eine weitere Reduzierung wird im Sommer 2011 stattfinden. Der BITKOM sieht die Preisvorgaben der EU-Kommission kritisch, da den Unternehmen damit Geld entzogen wird, das für den Breitbandausbau benötigt wird.

Änderung der Preisangaben für 0180-Rufnummern: Die Preisangaben für 0180-Servicerufnummern werden transparenter und verständlicher. Nach der Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) müssen die Anbieter neben der Preisangabe für Anrufe aus dem Festnetz künftig auch den Höchstpreis für Gespräche aus dem Mobilfunknetz angeben. Die Informationen erscheinen zum Beispiel bei Gewinnspielen im Fernsehen oder in Werbematerial von Unternehmen. Die Höchstsätze für 0180-Nummern dürfen laut TKG bei Gesprächen aus dem Festnetz bei höchstens 14 Cent pro Minute oder 20 Cent pro Anruf liegen. Bei Gesprächen aus den Mobilfunknetzen dürfen die Preise maximal 42 Cent pro Minute oder 60 Cent pro Anruf betragen.

Umwelt

Einbaupflicht für intelligente Stromzähler: Die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes führt zu einer Modernsierung bei der Strommessung. Ab Januar 2010 müssen in Neubauten und bei grundlegenden Renovierungen intelligente Stromzähler installiert (Smart Meter) werden. Die elektronischen Stromzähler können von den Energieversorgern tagesaktuell ausgelesen und der Verbrauch z.B. monatlich abgerechnet werden. Intelligente Stromzähler bringen jedem Einzelnen mehr Transparenz über seinen Stromverbrauch. Die Energieversorger erwarten mittelfristig eine bessere Auslastung ihrer Kraftwerkskapazitäten und der Stromnetze.

Geringerer Stromverbrauch im Standby-Betrieb: Die Vorgaben der Ökodesign-Richtlinie der EU werden verschärft. Ab 7. Januar 2010 darf der Stromverbrauch neuer Haushalts- und Bürogeräte im Bereitschaftsbetrieb (Stand-by-Modus) generell zwei Watt nicht überschreiten. Sind sie komplett ausgeschaltet, ziehen aber dennoch Strom aus der Steckdose, muss dieser Wert unter einem Watt liegen. Die Werte werden 2013 nochmals auf ein und 0,5 Watt abgesenkt.

E-Government

ELENA kommt: Am 1. Januar 2010 startet das elektronische Verfahren zur Meldung von Arbeitnehmerdaten ELENA (Elektronischer Entgeltnachweis). Das ELENA-Verfahren verpflichtet die Arbeitgeber, bestimmte Daten ihrer Beschäftigten wie Gehalt sowie Arbeits- und Krankheitszeiten monatlich auf elektronischem Weg an die Zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung (ZSS) zu melden. Ziel ist es, den Meldeaufwand der Arbeitgeber zu reduzieren und die Beantragung sozialrechtlicher Leistungen wie Elterngeld, Arbeitslosengeld oder Wohngeld zu vereinfachen. Die Daten werden bei der ZSS in verschlüsselter Form gespeichert und dürfen von Behörden nur mit Einwilligung des Bürgers abgerufen werden. Die bundesweite Anwendung des Verfahrens beginnt im Jahr 2012.

Elektronischer Personalausweis startet: Ab November 2010 wird der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis ablösen. Der neue Ausweis ist besonders sicher. Neben einem digitalen Foto können auf freiwilliger Basis zwei Fingerabdrücke gespeichert werden. Der elektronische Personalausweis ist mit der Funktion des elektronischen Identitätsnachweises ausgerüstet. Damit können im Internet Prozesse wie Log-in, Adressverifikation und Altersnachweis wirtschaftlicher und schneller realisiert werden. Zudem können die Ausweisinhaber eine elektronische Signatur auf ihren Personalausweis laden, die im E-Government oder beim Abschluss von Verträgen eingesetzt wird.

Steuern

Entlastungen für den Mittelstand: Zum 1. Januar ändern sich mit Inkrafttreten des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes u.a. die Abschreibungsregeln für geringwertige Wirtschaftsgüter. Für kleine und mittelständische Firmen ist das vor allem beim Kauf von Geräten für die Bürokommunikation von Bedeutung. Berücksichtigt werden Gegenstände bis zu einem Netto-Anschaffungspreis von 410 Euro. Zahlt ein Unternehmer also zum Beispiel für ein Notebook oder ein Smartphone nicht mehr als 410 Euro netto, kann der Kaufpreis bereits im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden und dadurch die Steuerlast entsprechend senken.

BITKOM intern

BITKOM startet Jobbörse: Auch in der Krise bleibt der ITK-Arbeitsmarkt dynamisch. Fach- und Führungskräfte sind nach wie vor gefragt. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen haben aber mitunter Schwierigkeiten, bei potenziellen Bewerbern Aufmerksamkeit zu erzeugen. Den Jobsuchenden wiederum fehlt es an einer auf ITK-Fachkräfte spezialisierten Stellenbörse. Der BITKOM bietet daher in Kooperation mit StepStone ab 2010 einen eigenen Online-Stellenmarkt an. Weitere Informationen unter www.bitkom-service.de/stepstone.

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E-Books: Weitere Details zu “Google Editions”

(22.12.2009)

Dass Google auf seinen Buchsuche-Seiten E-Books verkaufen will, war schon seit längerem bekannt. Nun nennt Google in einem Support-Dokument für Verlage weitere Details zu den “Google Editions”.

Weiterlesen beim Börsenblatt online.

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Rückgaberecht nach Online-Shopping

(22.12.2009)

Videospiele, Handys, PCs, Flachbildfernseher oder Digitalkameras sind auch in diesem Jahr wieder beliebte Weihnachtsgeschenke. Die Preise sind im Laufe des Jahres teils stark gefallen, bei DVD-Spielern um rund 30 Prozent, bei Flachbildfernsehern und Notebooks um 17 Prozent. Das geht aus einer Erhebung des Marktforschungsinstituts GfK und des BITKOM hervor. Doch was ist, wenn ein Präsent die Erwartungen nicht erfüllt?

„Wer Geschenke online kauft, kann sie in der Regel mühelos zurückgeben“, sagt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Mindestens 14 Millionen Deutsche haben laut einer Umfrage von BITKOM und Forsa in diesem Jahr Weihnachtsgeschenke im Web bestellt. Der BITKOM erklärt, was bei einer Rückgabe zu beachten ist:

1. Frist einhalten

Ist die Ware geliefert, bleiben 14 Tage zur Rückgabe. In dieser Zeit darf der Besteller den Kaufvertrag widerrufen. Kommt die Ware aus anderen EU-Ländern, läuft die Frist mindestens eine Woche. In Deutschland müssen Händler ihre Kunden bei der Bestellung über das Widerrufsrecht informieren. Tun sie es nicht, verlängert sich die Frist. Es reicht, die Ware ohne Begründung zurückzuschicken. Ausgenommen vom Widerrufsrecht sind Musik, Videos und Software, wenn der Kunde die Datenträger schon aus der versiegelten Hülle ausgepackt hat. Weitere Ausnahmen gelten unter anderem für verderbliche Waren wie Schnittblumen.

 

2. Frankieren nicht vergessen

Die meisten Händler verlangen, dass die Rücksendung frankiert ist. Das Porto bekommt der Absender erstattet, wenn der Artikel mehr als 40 Euro gekostet hat. Ausnahme: Ist die Ware noch nicht bezahlt, kann der Kunde auf den Portokosten sitzen bleiben. Wenn der Shop nicht nur ein Wider¬rufs¬recht gewährt, sondern ein ausdrückliches „Rückgaberecht“, muss er immer die Kosten übernehmen. Tipp: Nicht am Porto sparen. Lieber ein versichertes Paket als ein unversichertes Päckchen – so lässt sich Ärger vermeiden, falls die Sendung nicht oder beschädigt beim Shop ankommt.

3. Schwere Waren abholen lassen

Einen großen Fernseher, ein Fahrrad oder Möbel muss niemand selbst zur Post tragen. Als Faustregel gilt: Was nicht als normales Paket kam, sondern mit der Spedition, kann der Käufer vom Händler abholen lassen. Tipp: Die Abholung schriftlich verlangen – am besten per Einschreiben. So gibt es kein Missverständnis, ob die Widerrufsfrist eingehalten wurde.

4. Kleingedrucktes lesen

In den Geschäftsbedingungen (AGB) der Händler steht oft mehr als die gesetzlichen Standards. So bieten einzelne Shops auch eine unfreie Rücksendung oder kostenlose Abholung an. Andere bitten um eine kurze Benachrichtigung per Mail vor der Rücksendung. Deshalb lohnt es sich, das Kleingedruckte in den Bestell-Unterlagen zu lesen – die Regelungen fallen nicht selten zum Vorteil der Kunden aus.

 

5. Alternative: Geschenke selbst im Netz anbieten

Sollte keine Rückgabe mehr möglich sein, lassen sich Geschenke auch im Internet verkaufen – etwa per Online-Auktion. Private Verkäufer müssen kein Widerrufs- oder Rückgaberecht einräumen. Nur Händler sind dazu verpflichtet. Privatpersonen können auch die gesetzliche Gewährleistung ausschließen. Es reicht der Hinweis „Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft“. Der Verkäufer darf aber keinen Mangel verschweigen oder bewusst falsche Angaben machen. Wichtig ist auch, Urheberrechte zu beachten. Wer ein Gerät anbietet, sollte keine Bilder des Herstellers kopieren, sondern selbst fotografieren.

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Die Zukunft von Paid Content

(21.12.2009)

Der Paid-Content-Debatte fehlt es derzeit vor allem an einem: Es wird zu wenig gespielt. Es gibt zu wenig und erst recht zu wenig überzeugende Experimente. Es gibt sehr viele Appelle, dass doch endlich für Qualitätsjournalismus gezahlt werden möge. Aber es gibt (abgesehen von Apps) wenig überzeugende Ansätze für digitale Bezahlmodelle.

Weiterlesen auf Carta.info.

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Google will Verbraucherportal kaufen

(21.12.2009)

Der Internetdienstleister Google ist an einer Übernahme des Branchensuchdienstes und Verbraucherportals Yelp interessiert. Das berichtet die New York Times unter Berufung auf eingeweihte Personen. Zuvor hatte das Weblog Techcrunch bereits gemeldet, dass die beiden Unternehmen miteinander verhandeln. Es habe in den vergangenen Jahren schon mehrere Verhandlungsrunden gegeben, doch seit zwei Monaten scheinen sich Google und Yelp näher gekommen zu sein, schreibt die New York Times. Es gebe aber noch keine abschließende Vereinbarung, das Geschäft könne auch noch scheitern. Der Kaufpreis könne mehr als 500 Millionen US-Dollar betragen.

Weiterlesen bei Heise online.

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Was erwarten Webkonsumenten?

(17.12.2009)

Webkonsumenten werden immer anspruchsvoller. Wie es Unternehmen gelingen kann, die Erwartungen der User auch im kommenden Jahr zu erfüllen, hat der CMS-Anbieter CoreMedia zusammengefasst.

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Paid Content: Rettung oder Sargnagel

(17.12.2009)

Gelesen bei ethority.

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69 Prozent der Deutschen sind online

(17.12.2009)

Immer mehr Deutsche sind online. Nach einer Erhebung der Arbeitsgemeinschaft Online Forschung (AGOF) waren im dritten Quartal dieses Jahres 69 % – also 44,38 Millionen Menschen – im Netz unterwegs. Bei der Zählung werden allerdings nur Onliner ab 14 Jahren berücksichtigt. Im Vorjahreszeitraum waren “nur” 42,84 Millionen Deutsche ab 14 Jahren (66 %) im Internet anzutreffen.

Gelesen bei betabuzz.

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The iPhone Syndrome

(15.12.2009)

Gelesen im Mobilemarketingmagazine.co.uk.

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Bewerbungs-Start für neue Internet-Namen in 2010

(10.12.2009)

Im kommenden Jahr können Firmen, Städte und Organisationen individuellere Web-Adressen im Internet beantragen. Das erwartet der Hightech-Verband BITKOM.

„Bewerbungen für eine eigene Homepage-Endung nach dem Muster .stadt oder .firma sind ab 2010 möglich“, sagte BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer in Berlin. Wann genau, wird die zuständige Internet-Verwaltung ICANN im Frühjahr mitteilen. In der zweiten Jahreshälfte sollten die ersten Interessenten die Zuschläge erhalten. Voraussichtlich im Sommer 2011 werden die neuen „Top Level Domains“ dann in Betrieb gehen. In Deutschland gibt es unter anderem Initiativen für die Adressen .berlin, .hamburg und .köln. Auch Regionen und Bundesländer können unter ihrer eigenen Endung erreichbar sein. „Damit wird das Internet gleichzeitig individueller und vielseitiger“, so Prof. Scheer.

Der BITKOM rechnet mit einer Nachfrage von 500 bis 2.000 neuen Top Level Domains weltweit. Neben Städten und Regionen kommt die Option für Wirtschaftszweige, Unternehmen und Marken in Frage. Wie die Zulassung im Detail läuft, muss ICANN noch entscheiden. Fest steht bereits, dass Privatleute keine eigene Homepage-Endung nach dem Muster „www.homepage.meier“ beantragen können. Der Grund ist, dass ICANN den wirtschaftlichen Betrieb der Adress-Endungen langfristig sichern will. Anders als bei Webseiten wie „www.meier.de“ sind ein eigenes Geschäftskonzept und ein hohes Startkapital nötig. Allein für die Bewerbung werden rund 120.000 Euro fällig. Zusätzlich ist bis zu einer halben Million Euro für Projektmanagement, Technik und Rechtsberatung nötig. Bis zu 200.000 Euro kostet der laufende Betrieb pro Jahr. „Wer eine eigene Domain-Endung besitzt, übernimmt die kompletten Aufgaben eines Internet-Unternehmens“, erklärt BITKOM-Präsident Scheer. Die Betreiber der neuen Top Level Domains können aber Privatnutzern künftig Homepages mit ihren Endungen anbieten – nach dem Muster „www.meier.berlin“.

„Die einzelnen Homepages mit den neuen Endungen sollen nach einem fairen und transparenten Verfahren vergeben werden“, so Prof. Scheer. „In der Startphase muss verhindert werden, dass große Mengen an Webseiten zu Spekulationszwecken reserviert werden.“ Dazu hat ICANN bereits Regeln entwickelt. Unternehmen und Bürger mit berechtigten Interessen sollen in den ersten Monaten Vorrang haben. Eine solche so genannte „Sunrise“-Periode hat sich Scheer zufolge bereits bei der Einführung der Endung .eu bewährt. Sie ist unter anderem auch bei der Domain-Endung .berlin vorgesehen.

Positiv bewertet BITKOM, dass seit kurzem neue Domain-Endungen mit nicht-lateinischen Zeichen möglich sind – etwa .rf für Russland in kyrillischer Schreibweise. Scheer: „Die Hälfte der Weltbevölkerung spricht Sprachen, denen nicht-lateinische Alphabete zugrunde liegen. So können noch mehr Menschen vernetzt werden, was auch Raum für neue Geschäftsmodelle eröffnet.“ Der BITKOM geht davon aus, dass viele Webseiten-Inhaber parallel Adressen mit lateinischen und nicht-lateinischen Buchstaben nutzen werden.

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Bezahldienst nutzt Handy als Lesegerät für Kreditkarten

(10.12.2009)

Twitter-Gründer Jack Dorsey will mit seinem neuen Startup Square einen Bezahldienst einführen, bei dem Smartphones die Rolle eines Lesegeräts für Kreditkarten übernehmen. Kernstück ist ein Aufsteck-Adapter für Handys wie das iPhone, durch den Kreditkarten zum Bezahlen durchgezogen werden können. Das Zusatzgerät werde sein Unternehmen kostenlos zur Verfügung stellen, kündigte Dorsey am Mittwoch bei der Konferenz Le Web in Paris an.

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Nochmal Echtzeitsuche: Google will Werbung, nicht Nutzen

(09.12.2009)

Nach dem Jubel über die Präsentation der Google-Echtzeitsuche folgen viele Fragen: Wie viel werden die sozialen Netzwerke gegenüber Google preisgeben, und will man als Internetnutzer wirklich mit durchlaufenden Suchergebnissen konfrontiert werden?

Ein Kommentar von Andrea Rungg, Financial Times Deutschland.

 

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How the iPhone Could Reboot Education

(09.12.2009)

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US-Verlage planen digitalen Kiosk für mobile Geräte

(09.12.2009)

Die US-amerikanischen Verlage Condé Nast, Hearst, Meredith, News Corporation und Time Inc. haben heute die Gründung eines gemeinsamen Unternehmens bekannt gegeben, das die Verbreitung von Nachrichten auf mobilen Geräten voranbringen soll. Die noch nicht benannte Firma soll offene Standards entwickeln, durch die Verbraucher die von ihnen gewünschten Inhalte auf einem tragbaren digitalen Gerät empfangen können. Wie ein solches Gerät aussehen könnte, hat Time Inc. bereits in einem Video demonstriert. Es handelt sich dabei um eine Art Tablet PC, so wie sich manche vielleicht ein neues mobiles Gerät von Apple vorstellen.

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GEZ will künftig 18 Euro auch für PCs und Handys

(09.12.2009)

Besitzer internetfähiger PCs und Smartphones sollen ab 2013 die volle Rundfunkgebühr von knapp 18 Euro monatlich zahlen. Proteste werden nicht auf sich warten lassen.

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