Blog-Archiv

Lesetipp: Blogs - viele, viele kleine Facebooks

(29.10.2008)

Gelesen im Upload-Magazin.

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150 Webseiten für eine gute Online-Reputation

(28.10.2008)

150+ Resources and Tips To Help Manage Your Reputation Online

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Lesetipp: Die Zukunft von Android

(27.10.2008)

Wenn Mobiltelefone erst der Anfang sind: Om Malik analysiert sehr lesenswert die anscheinend vielversprechende Zukunft von Android. Bereits mehrere Hardware-Hersteller arbeiten an Geräten, welche mit Android laufen werden oder planen, dies zu tun. Dabei handelt es sich nicht ausschließlich um Mobiltelefone. Laut Malik wird an Set-Top-Boxen über Navigationssystemen bis zu elektronischen Bilderrahmen auf Android-Basis gearbeitet.

Das starke Interesse an dem auf Linux basierenden Open-Source-OS ist nachvollziehbar. Android ist ein für die Entwickler angenehmes, modifizierbares Rundum-Paket: Es ist nicht nur OS, sondern kommt auch gleich mit wichtigen Schlüsselapplikationen.

Es hat einen robusten Webbrowser (basierend auf WebKit), es kann 2D- und 3D-Grafiken verarbeiten, und es kann alle Arten von Audio-, Video- und Bilddateien lesen. Als Resultat kann es für eine Vielzahl von Elektronik-Konsumgütern angepasst werden, welche eine robuste Softwarebasis benötigen.

» Where Will Android Go Next? - GigaOM

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Verdrängen E-Books das gedruckte Buch?

(21.10.2008)

Marcel Weiss vom Weblog “Beobachtungen zur Medienkonvergenz” geht dieser Frage hier nach….

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Linktipp: 5 Forderungen für ein besseres Urheberrecht

(20.10.2008)

Lawrence Lessig schreibt in einem Artikel im Wall Street Journal über die “Copyright-Kriege” und die absurden Auswirkungen der aktuellen Umstände. Er fordert in diesem Artikel fünf Punkte, in denen das Copyright dem digitalen Zeitalter angepasst werden muss:

 

Deregulierung des Amateur-Remixes: Digitale Technologien haben die Möglichkeiten, die Kultur um uns herum zu erschaffen und weiter zu verwerten demokratisiert. Wenn Kreativität von Amateuren kommt, die von ihrem neu geschaffenen Werk nicht profitieren, soll sich das Gesetz heraushalten.

Deregulierung “der Kopie”: Im digitalen Zeitalter bedeutet jeder Einsatz eines kreativen Werkes das Erzeugen einer “Kopie”. Das mit dem Gesetz zu regulieren, ergibt so viel Sinn, wie das Regulieren von Atmen.

Vereinfachung: Wenn Copyright/Urheberrecht jede Privatperson betrifft, die einen Rechner besitzt, darf es nicht kompliziert sein.

Effizienz: Das aktuelle System ist ineffizient. Es sollte klar sein, wem was gehört. Und wenn es das nicht ist, liegt es am Eigentümer, die Verhältnisse zu klären.

Entkriminalisierung der Generation X: Der Krieg gegen Peer-to-Peer Filesharing ist falsch. Nach einer Dekade des Bekämpfens ist Filesharing weder zurückgegangen, noch wurden Künstler kompensiert

 

Ein Urheberrecht, das diese Punkte erfüllt, würde der Internet-Realität in der Tat gerecht werden.

» In Defense of Piracy - WSJ.com (via netzpolitik.org)

Dazu passend auch ein Interview, das Matthias Spielkamp, u.A. Mitgründer von iright.info, mit Martin Kretschmer, Professor am Center for Intellectual Property Policy and Management der Universität Bournemouth, geführt hat. Kretschmer über die von der Musikindustrie verstärkt geforderte Verlängerung der Schutzfrist des Urheberrechts von 50 auf 95 Jahre:

Wenn eine Schutzfrist übertragbar ist, dann profitieren davon in erster Linie die Verwerter, nicht die Musiker, weil die Verwerter dann ja diesen verlängerten Schutz genießen. Wenn man Rechte direkt übertragen kann, landen sie dort, wo die Verhandlungsmacht sitzt. Wir haben in einem Kurzgutachten, unterschrieben von 50 führenden europäischen Wissenschaftlern, dargelegt, dass die Top 10 Prozent der Musiker etwa 80 Prozent der Gesamteinnahmen erzielen. Ein typischer Musiker verdient weniger als 250 Euro im Jahr aus seinen Verwertungsrechten.

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Neue Ausgabe: Adzine

(10.10.2008)

adzine-09102008

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Leitfaden zur Impressumspflicht

(08.10.2008)

Wann besteht eine Anbieterkennzeichnungspflicht? Welche Angaben sind im Impressum zu machen und wie ist dieses zu gestalten?

Ein neuer Leitfaden des Bundesministeriums für Justiz klärt über diese Fragen auf und hilft Gewerbetreibenden mit einem Internet-Auftritt, ihre Anbieterkennzeichnung (auch Impressum genannt) nach den gesetzlichen Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) zu gestalten. Unternehmen, die Waren und Dienste im Internet anbieten, können jetzt auf einen Blick erkennen, was sie bei der Selbstauskunft nach dem Telemediengesetz zu beachten haben. Damit trägt der Leitfaden in einem Bereich, in dem Abmahnungen häufig vorkommen, zur Rechtssicherheit bei.

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Content für User wichtiger als Usability und Ästhethik

(08.10.2008)

Artikel von Meinald Thielsch: “Inhalt, Usability und Ästhethik in der Bewertung durch Webnutzer”

Das PDF:  thielsch_mc2008

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Checkliste: Suchmaschineoptimierte Texte

(07.10.2008)

Gelesen bei Textgold.

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Lesetipp: Reputation im Netz - Leben mit der Online-Öffentlichkeit

(07.10.2008)

gelesen im Manager-Magazin…..

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SpiOn: Die seltsame Welt des Social Shopping

(02.10.2008)

Gelesen: Hier!

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